Erwägungsgrund 161
Zwecke der Einwilligung in Teilnahme an wissenschaftliche Forschungstätigkeiten
Für die Zwecke der Einwilligung in die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten im Rahmen klinischer Prüfungen sollten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) gelten.