Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zur einer Veranstaltung und durch Annahme durch die Gesellschaft für Datenschutz (nachfolgend: GfD) zustande. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind Bestandteil des Vertrages.

Zahlung

Ausschlaggebend sind die jegliche Gebühren zum Zeitpunkt des Anmeldedatums der Seminare, Fortbildungen, Weiterbildungen, Mitarbeiterschulungen sowie sämtlicher weiteren Dienstleistungen. Die Gesamtsumme ist spätestens vor dem ersten Veranstaltungstag fällig.

Die Fälligkeit der jeweiligen Veranstaltungsgebühr ist nicht abhängig von dem Erhalt etwaiger Fördermittel an den Teilnehmer. Die Fördermittel dienen ausschließlich zur Refinanzierung der jeweiligen Veranstaltung. Änderungen von Fälligkeiten bedürfen zur Genehmigung ausschließlich der Schriftform.

Veranstaltungsgebühr

Neben der tatsächlichen Leistung enthält die Veranstaltungsgebühr die persönliche Studienberatung, das Begrüßungspaket, die Bearbeitung von Fördermittelunterlagen soweit dies der GfD möglich ist, sowie die Anfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, etc.

Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Hard- und Software, Gesetzestexte, Literatur, die Kosten des Teilnehmers für Porto, Telefon und Datenfernübertragung, Anfahrten, Unterkunft, Parkgebühren und Verpflegung bei einer Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen sind nicht in den Veranstaltungsgebühren enthalten, es sei denn, diese werden von der GfD gestellt. Die Prüfungsgebühren der DEKRA sind ebenfalls nicht Bestandteil der Veranstaltungsgebühr und werden von der DEKRA gesondert erhoben. Die Teilnahme an DEKRA-Prüfungen ist stets optional.

Kündigung

Nach Vertragsabschluss ist ein Rücktritt unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: Sollte ein angemeldeter Teilnehmer verhindert sein und nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann ein Ersatzteilnehmer seitens des Teilnehmers gestellt werden. Sollte kein Ersatzteilnehmer gestellt werden, wird eine Ausfallgebühr erhoben.

Die Höhe der Ausfallgebühr ist abhängig vom Eingang der schriftlichen Abmeldung bei der GfD und Höhe der Veranstaltungsgebühr:

  • Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Rückerstattung 75% der Veranstaltungsgebühren
  • Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Rückerstattung 50% der Veranstaltungsgebühren
  • Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, beträgt die Rückerstattung 25% der Veranstaltungsgebühren
  • Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis zum Beginn der Veranstaltung sind die vollen Veranstaltungsgebühren zu zahlen

Wird die Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, sind die vollen Veranstaltungsgebühren fällig. Dies gilt auch im Krankheitsfall, da eine Krankheit und das damit verbundene Risiko, in seinen Risikobereich fällt und keinen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB widerspiegelt. Nach Rücksprache mit der GfD kann die bezahlte Veranstaltung an einem anderem Termin wahrgenommen werden.

Kündigung seitens GfD

Die GfD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt oder die Veranstaltung aus anderen Gründen, die die GfD nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden kann. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Alternativ kann GfD einen Ersatztermin vorschlagen, der von sämtlichen Teilnehmern der Veranstaltung schriftlich bestätigt werden muss. Die Benachrichtigung über eine Veranstaltungsabsage erfolgt an die – bei Anmeldung – angegebene Adresse.

Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, insbesondere kann der Teilnehmer keinen Schadensersatzanspruch für Ersatz- und Folgekosten jeglicher Art geltend machen.

Pflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung einzuhalten, Anweisungen der Lehrkräfte und deren Beauftragten zu folgen und die mit diesem Vertrag verbundenen Verpflichtungen, insbesondere die Verpflichtungen zu Zahlung einzuhalten. Teilnehmer, die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, die Veranstaltung stören oder Zahlungen nicht fristgerecht leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Kündigung durch die GfD kann in diesem Fall fristlos erfolgen. Die Pflicht zur Zahlung wird durch eine fristlose Kündigung und den damit verbundenen Ausschluss nicht berührt.

Hinweise auf Eigenwerbung

GfD ist dazu berechtigt, auf von ihr erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnissen auf angemessene Art und Weise auf sich hinzuweisen. GfD ist dazu berechtigt, die erzielten Arbeitsergebnisse ebenso wie den Namen und das Firmenlogo des Auftraggebers zur Eigenwerbung in allen Medien und im Rahmen von Präsentationen und Wettbewerben unentgeltlich zu verwenden. Vom Auftraggeber als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen oder Unterlagen sind von der Eigenwerbung ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten über das Vertragsende zwischen GfD und Auftraggeber hinaus und auch dann, wenn die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte an den Auftraggeber vereinbart wurde. Auf Wunsch entfernen wir Ihre Firmenlogos von der Webseite sowie weiteren Werbemedien.

Haftung

Die GfD haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer. Ferner haftet die GfD nicht für Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur, oder von der Veranstaltung. Die GfD haftet nur im Falle von Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.

Schriftform

Es gilt ausschließlich die Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Ergänzungen und/oder Streichungen von Bestandteilen der AGB und der Anmeldungen sind grundsätzlich unwirksam.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wolfenbüttel.

Salvatorische Klausel

Sind einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Abweichende AGB des Teilnehmers oder eines Dritten sind weder vereinbart noch wirksam.

Stand 05.06.2024