Erwägungsgrund 38

Besonderer Schutz personenbezogener Daten von Kindern

Kinder verdienen bei ihren personenbezogenen Daten besonderen Schutz, da Kinder sich der betreffenden
Risiken, Folgen und Garantien und ihrer Rechte bei der Verarbeitung personenbezogener Daten möglicherweise
weniger bewusst sind. Ein solcher besonderer Schutz sollte insbesondere die Verwendung personenbezogener
Daten von Kindern für Werbezwecke oder für die Erstellung von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen und die
Erhebung von personenbezogenen Daten von Kindern bei der Nutzung von Diensten, die Kindern direkt
angeboten werden, betreffen. Die Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung sollte im
Zusammenhang mit Präventions- oder Beratungsdiensten, die unmittelbar einem Kind angeboten werden, nicht
erforderlich sein.

(ehem. EG 29)

Praxisbeispiel