KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August: Wer ist betroffen?
Art. 50 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte transparent zu machen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt – von der Marketingabteilung über den Kundenservice bis zur Geschäftsführung. Die Pflichten gelten nicht pauschal für jeden KI-generierten Text, aber die Abgrenzung zwischen kennzeichnungspflichtigen und nicht kennzeichnungspflichtigen Inhalten ist in der Praxis komplex. Genau hier setzt unser Crash-Kurs an: In kompakten 2 Stunden bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und geben Ihnen konkrete Entscheidungshilfen an die Hand, mit denen Sie sofort arbeiten können.
In 3 Stunden zum vollständigen Überblick
Über 150 AI Officer haben wir bereits erfolgreich ausgebildet
Inhalte & Ablauf: KI-Kennzeichnungspflicht in 3 Stunden
Rechtsrahmen: Art. 50 KI-VO im Überblick (ca. 60 Min.)
- Geltungsbereich und zeitlicher Rahmen,
- die vier Absätze des Art. 50 im Detail,
- Rollen (Anbieter vs. Betreiber vs. Quasianbieter),
- Zusammenspiel mit Art. 4 (KI-Kompetenz) und Erwägungsgründen,
- Sanktionsrahmen und Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nach dem KI-MIG
Praxis-Check: Wann muss ich kennzeichnen? (ca. 60 Min.)
- Entscheidungsbaum für Texte: öffentliches Interesse, redaktionelle Ausnahme, menschliche Überprüfung vs. bloßes Drüberlesen.
- Entscheidungsbaum für Deepfakes: Bilder, Audio, Video – Abgrenzung rein privater Nutzung.
- Chatbots und Emotion-Recognition-Systeme: Hinweispflichten gegenüber Nutzern.
- Praxisbeispiele aus Marketing, HR, Kundenservice und Produktkommunikation.
Umsetzung im Unternehmen (ca. 40 Min.)
- Kennzeichnungsformate und Platzierung (Wasserzeichen, Metadaten, sichtbare Hinweise),
- interne Workflows und Verantwortlichkeiten definieren, Vertrags- und Agenturklauseln anpassen, Dokumentation und Nachwisführung.
- Inklusive Checkliste zur sofortigen Anwendung.
Offene Fragerunde (ca. 20 Min.)
- FAQ
- Q&A
Referent:in
Termine & Buchung
Für wen ist der Crash-Kurs geeignet?
Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Führungskräfte, die Haftungsrisiken durch KI-Einsatz minimieren möchten, an Datenschutzbeauftragte und KI-Beauftragte, die die Schnittstelle zwischen KI-VO und DSGVO managen, an Marketing- und Kommunikationsverantwortliche, die KI-Tools für Content-Erstellung einsetzen, an Compliance-Verantwortliche, die die KI-VO-Anforderungen operativ umsetzen müssen, sowie an IT-Verantwortliche, die Chatbots und KI-Systeme technisch betreuen.
FAQ – KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO
Sie wollen mehr als nur die Kennzeichnungspflicht?
In unserer 3-tägigen Ausbildung zum KI-Beauftragten (DEKRA) lernen Sie, KI-Governance ganzheitlich aufzubauen – von der Use-Case-Bewertung über Risikoklassen und Richtlinien bis zur DEKRA-Zertifikatsprüfung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Für Rückfragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an, chatten Sie mit uns oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir sind Montags bis Freitags von 09:00 – 17:00 Uhr für Sie da. Am Wochenende erreichen Sie uns via E-Mail oder Chat.















