KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO:
Was Sie jetzt wissen müssen

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026: Deepfakes, Chatbots und bestimmte KI-Texte müssen gekennzeichnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. In unserem 3-Stunden-Crash-Kurs erfahren Sie, welche Inhalte betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie die KI-Kennzeichnungspflicht in Ihrem Unternehmen rechtssicher umsetzen.

Kennzeichnungspflicht Art. 50 KI-VO

KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO: Was Sie jetzt wissen müssen

Die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO gilt seit dem 2. August 2026: Deepfakes, Chatbots und bestimmte KI-Texte müssen gekennzeichnet werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. In unserem 3-Stunden-Crash-Kurs erfahren Sie, welche Inhalte betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und wie Sie die KI-Kennzeichnungspflicht in Ihrem Unternehmen rechtssicher umsetzen.

Seminar-Nr.:

30005

Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO

€ 197,-

zzgl. MwSt.

  • 3 Stunden
  • Live-Online

  • Musterpaket

KI-Kennzeichnungspflicht seit dem 2. August: Wer ist betroffen?

Art. 50 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte transparent zu machen. Betroffen ist faktisch jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt – von der Marketingabteilung über den Kundenservice bis zur Geschäftsführung. Die Pflichten gelten nicht pauschal für jeden KI-generierten Text, aber die Abgrenzung zwischen kennzeichnungspflichtigen und nicht kennzeichnungspflichtigen Inhalten ist in der Praxis komplex. Genau hier setzt unser Crash-Kurs an: In kompakten 2 Stunden bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und geben Ihnen konkrete Entscheidungshilfen an die Hand, mit denen Sie sofort arbeiten können.

In 3 Stunden zum vollständigen Überblick

  • Pflichten kennen: Welche konkreten Kennzeichnungspflichten Art. 50 KI-VO für Anbieter und Betreiber vorsieht – differenziert nach Texten, Bildern, Audio, Video und Chatbots.

  • Ausnahmen verstehen: Wann die sogenannte redaktionelle Ausnahme greift, was „menschliche Überprüfung“ tatsächlich bedeutet und warum ein einfaches Drüberlesen nicht ausreicht.

  • Deepfake-Regelung einordnen: Welche besonderen Anforderungen für synthetische Bild-, Audio- und Videoinhalte gelten und wie Sie Deepfakes korrekt kennzeichnen.

  • Rollen unterscheiden: Was der Unterschied zwischen Anbieter- und Betreiberpflichten ist und welche Rolle für Ihr Unternehmen maßgeblich ist.

  • Bußgelder und Aufsicht: Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, welche Behörde in Deutschland zuständig ist und was das neue KI-MIG für die Praxis bedeutet.

  • Sofort umsetzen: Konkrete Checklisten und Praxis-Checks, mit denen Sie noch am selben Tag Ihre KI-Inhalte bewerten und kennzeichnen können.

Seminar-Nr.:

30005

Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO

€ 197,-

zzgl. MwSt.

  • 3 Stunden

  • Live-Online

  • Praxisorientiert

  • Musterpaket
Auszeichnung Erfahrung Gesellschaft für Datenschutz 2025
Gesellschaft für Datenschutz Bewertung Auszeichnung 2025
Gesellschaft für Datenschutz DEKRA Kooperationspartner Logo

Über 150 AI Officer haben wir bereits erfolgreich ausgebildet

Inhalte & Ablauf: KI-Kennzeichnungspflicht in 3 Stunden

Rechtsrahmen: Art. 50 KI-VO im Überblick (ca. 60 Min.)

  • Geltungsbereich und zeitlicher Rahmen,
  • die vier Absätze des Art. 50 im Detail,
  • Rollen (Anbieter vs. Betreiber vs. Quasianbieter),
  • Zusammenspiel mit Art. 4 (KI-Kompetenz) und Erwägungsgründen,
  • Sanktionsrahmen und Zuständigkeit der Bundesnetzagentur nach dem KI-MIG

Praxis-Check: Wann muss ich kennzeichnen? (ca. 60 Min.)

  • Entscheidungsbaum für Texte: öffentliches Interesse, redaktionelle Ausnahme, menschliche Überprüfung vs. bloßes Drüberlesen.
  • Entscheidungsbaum für Deepfakes: Bilder, Audio, Video – Abgrenzung rein privater Nutzung.
  • Chatbots und Emotion-Recognition-Systeme: Hinweispflichten gegenüber Nutzern.
  • Praxisbeispiele aus Marketing, HR, Kundenservice und Produktkommunikation.

Umsetzung im Unternehmen (ca. 40 Min.)

  • Kennzeichnungsformate und Platzierung (Wasserzeichen, Metadaten, sichtbare Hinweise),
  • interne Workflows und Verantwortlichkeiten definieren, Vertrags- und Agenturklauseln anpassen, Dokumentation und Nachwisführung.
  • Inklusive Checkliste zur sofortigen Anwendung.

Offene Fragerunde (ca. 20 Min.)

  • FAQ
  • Q&A

Referent:in

Termine & Buchung

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Gerne reservieren wir Ihnen kostenlos und unverbindlich einen Teilnehmerplatz für 14 Tage bei dem gewünschten Seminar, z.B. zur Klärung der internen Kostenübernahme.

Für wen ist der Crash-Kurs geeignet?

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer und Führungskräfte, die Haftungsrisiken durch KI-Einsatz minimieren möchten, an Datenschutzbeauftragte und KI-Beauftragte, die die Schnittstelle zwischen KI-VO und DSGVO managen, an Marketing- und Kommunikationsverantwortliche, die KI-Tools für Content-Erstellung einsetzen, an Compliance-Verantwortliche, die die KI-VO-Anforderungen operativ umsetzen müssen, sowie an IT-Verantwortliche, die Chatbots und KI-Systeme technisch betreuen.

Preise & Leistungen

  • 3-stündiges Live-Online-Seminar mit interaktivem Q&A

  • Entscheidungsbaum/Praxis-Check als PDF-Checkliste

  • Zusammenfassung der wichtigsten Pflichten des Art. 50 KI-VO auf einen Blick

  • Muster-Kennzeichnungshinweise (Copy-Paste-fertig)

  • Teilnahmebescheinigung

  • DEKRA Rezertifizierungskurs für das KI-Beauftragten-Zertifikat

Erfahrungen & Bewertungen zu Gesellschaft für Datenschutz

FAQ – KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO

Die Betreiberpflichten aus Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026

Nein. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Zudem entfällt die Pflicht, wenn eine echte menschliche redaktionelle Kontrolle stattfindet und eine identifizierbare Person die Verantwortung übernimmt. Ein reines Korrekturlesen genügt dafür nicht.

Für Deepfakes – also KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die wie echte Personen oder Ereignisse wirken – besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Diese gilt unabhängig vom öffentlichen Interesse, ausgenommen ist lediglich die rein private Nutzung.

Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO können mit Bußgeldern bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für KMU und Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO jeweils die niedrigere Obergrenze.

Die Marktüberwachung liegt in Deutschland überwiegend bei der Bundesnetzagentur. Grundlage ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), das im Sommer 2026 beschlossen wurde.

Der Crash-Kurs vermittelt gezielt die Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO. Wenn Sie darüber hinaus das vollständige KI-Governance-Framework aufbauen und ein DEKRA-Zertifikat als KI-Beauftragter erwerben möchten, empfehlen wir unsere 3-tägige Ausbildung zum KI-Beauftragten (DEKRA), wo natürlich auch die Kennzeichnungspflicht behandelt wird.

Sie wollen mehr als nur die Kennzeichnungspflicht?

In unserer 3-tägigen Ausbildung zum KI-Beauftragten (DEKRA) lernen Sie, KI-Governance ganzheitlich aufzubauen – von der Use-Case-Bewertung über Risikoklassen und Richtlinien bis zur DEKRA-Zertifikatsprüfung.

Inhouse Schulung

  • Individuell abgestimmte Seminarinhalte möglich
  • Live-Online oder Vor-Ort für mehrere Mitarbeitende
  • Fahrt-, Reisekosten und wertvolle Zeit sparen

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Lisa Beer Gesellschaft für Datenschutz

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