Die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, schreibt für viele Unternehmen in der Europäischen Union die gesetzlich verpflichtende Benennung eines Datenschutzbeauftragten vor. Hierbei kann die Wahl auf einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten fallen. Die Wahl sollte jedoch gut bedacht sein. Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt viele Vorteile mit sich.

Das Ziel unserer externen Datenschutzbeauftragten liegt in dem Aufbau sowie Umsetzung einer gesetzeskonformen und praxisnahen Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Unsere Berater bringen neben der notwenigen Kompetenz im Datenschutz auch die entsprechenden IT-Kenntnisse mit. Alle Berater sind DEKRA-zertifizierte Fachkräfte für Datenschutz und Datenschutzauditoren.

Sind Sie auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten, der Ihnen auf Augenhöhe begegnet, stets pragmatisch handelt, komplizierte Sachverhalte in einer einfachen Sprache vermittelt und Sie lösungsorientiert in Ihrer Branche berät? Zu transparenten sowie fairen Preisen, ohne versteckten Kosten und dazu noch die erforderliche Expertise und Erfahrung mit sich bringen? Dann sind Sie bei der Gesellschaft für Datenschutz genau richtig. Vereinbaren Sie gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung.

Benötigt mein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutz-Grundverordnung sowie das Bundesdatenschutzgesetz definieren, wann ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Viele Unternehmen stellen sich die Frage, wann Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Dabei kann ein Blick in das Gesetz helfen, um herauszufinden ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter im Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist. Doch es ist es nicht selbstverständlich, dass man den juristisch formulierten Texten auf Anhieb folgen kann.

Unser kostenloser Check „Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten“ hilft Ihnen dabei die Antwort ganz unkompliziert und einfach herauszufinden.

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Unser Ablauf zur Benennung externer Datenschutzbeauftragter

Kosten externer Datenschutzbeauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter arbeiten unsere zertifizierten Datenschutzexperten der Gesellschaft für Datenschutz eng, sowie stets auf Augenhöhe mit ihren Mitarbeiter:innen in Unternehmen zusammen. Um eine planbare Kostenstruktur gewährleisten zu können, bieten wir unsere Dienstleistung ausschließlich in einem Rundum-Sorglos-Paket bzw. All-Inclusive-Tarif mit transparenten Festpreisen an. Die Preise beziehen sich jeweils auf eine Organisation. Je nach Unternehmensgröße stehen Ihnen vier Datenschutz-Flatrates zur Auswahl:

Light

Für kleine Unternehmen oder Vereine.

149,- Euro

Basis

Für kleine Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden

auf Anfrage

Plus

Ideal für mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden

auf Anfrage

Premium

Ideal für Großunternehmen, Holding-Strukturen und Konzerne.

auf Anfrage

Keine verstecken Kosten

Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten
Meldung Aufsichtsbehörde
Online-Beratung
Qualifizierung des Datenschutzbeauftragten DEKRA-zertifizierter Datenschutzbeauftragter /-auditor
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO
Beratungskontigent
Datenschutz-Folgenabschätzung
Transfer Impact Assesment
Überprüfung Webseite
Mitarbeiterschulung e-Learning optional
Datenschutz-Anamnese-Audit optional
Fahrt- & Reisekosten optional
Vertragslaufzeit 24 Monate

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Lisa

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