Was gilt für KI-generierte Bilder und Videos?

Für Deepfakes – also KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die wie echte Personen oder Ereignisse wirken – besteht grundsätzlich eine Kennzeichnungspflicht. Diese gilt unabhängig vom öffentlichen Interesse, ausgenommen ist lediglich die rein private Nutzung.

Muss jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden?

Nein. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn der Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert. Zudem entfällt die Pflicht, wenn eine echte menschliche redaktionelle Kontrolle stattfindet und eine identifizierbare Person die Verantwortung übernimmt. Ein reines Korrekturlesen genügt dafür nicht.

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