Die Betreiberpflichten aus Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026
Die Betreiberpflichten aus Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt waren, läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026