Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO können mit Bußgeldern bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für KMU und Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO jeweils die niedrigere Obergrenze.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO können mit Bußgeldern bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Für KMU und Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 KI-VO jeweils die niedrigere Obergrenze.