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Bis wann muss ich ein Hinweisgeberschutz-System implementiert haben?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende verpflichtet ein sicheres Hinweisgeberschutz-System einzuführen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen ab 250 Mitarbeitende sowie öffentliche Stellen, wie z.B. Kommunen, etc. müssen bereits schon ein Hinweisgeberschutz-System eingeführt haben. Unternehmen, ... mehr lesen

Bleibe ich als Hinweisgeber jederzeit anonym?

Unser Hinweisgeberschuzt-System  gewährleistet Ihre Anonymität als Hinweisgeber und stellt sicher, dass Ihre Identität auf technischem Weg nicht zurückverfolgt werden kann. Technische Daten, die zur Übermittlung des Hinweises erforderlich sind, sind nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis und nur für kurze Zeit zugänglich. Die  Daten werden in hochsicheren Rechenzentren in der ... mehr lesen

Was kann über das Hinweisgeberschutz-System gemeldet werden?

Durch Hinweise können potentielle Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens verhindert werden. Grundsätzlich sollte jeder Regelverstoß oder Verstoß gegen geltendes Recht über das Hinweisgeberschutz-System gemeldet werden. Dazu zählen z.B. Korruption, Bestechung, Untreue, Betrug sowie Diskriminierungen und Belästigungen, Kartellverstöße, Insiderhandel, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, ... mehr lesen

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