Wo finde ich den aktuellen Gesetzestext des HinSchG?
Den aktuellen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes können Sie auf der Webseite Bundesgesetzblatt im PDF-Format über folgenden Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO downloaden.
Den aktuellen Gesetzestext des Hinweisgeberschutzgesetzes können Sie auf der Webseite Bundesgesetzblatt im PDF-Format über folgenden Link: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO downloaden.
Gemäß § 40 Abs. 6 HinSchG beträgt das Bußgeld bis zu 20.000€, sofern keine interne Meldestelle gemäß § 12 Abs. 1 HinSchG eingerichtet ist.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende verpflichtet ein sicheres Hinweisgeberschutz-System einzuführen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen ab 250 Mitarbeitende sowie öffentliche Stellen, wie z.B. Kommunen, etc. müssen bereits schon ein Hinweisgeberschutz-System eingeführt haben. Unternehmen, ... mehr lesen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Richtlinien bzw. geltendes Recht erlangt haben und diese an die ... mehr lesen
Bei der Einführung eines neuen bzw. bei der Änderung bestehender Hinweisgeberschutz-Systeme müssen sie den Betriebsrat beteiligen. Zum einen ist dies nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erforderlich, wenn das Hinweisgeberschutz-System Meldepflichten statuiert. Zum anderen besteht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. ... mehr lesen
Die Implementierung unseres Hinweisgeberschutz-Systems beansprucht maximal 3 Tage, sofern uns alle relevanten Unternehmensinformationen sowie Corporate Identitity Informationen vorliegen. Parallel zur Implementierung vereinbaren wir einen Termin für die Einweisung in unser Hinweisgeberschutz-System mit Ihren Ansprechpartnern.
Unser Hinweisgeberschuzt-System gewährleistet Ihre Anonymität als Hinweisgeber und stellt sicher, dass Ihre Identität auf technischem Weg nicht zurückverfolgt werden kann. Technische Daten, die zur Übermittlung des Hinweises erforderlich sind, sind nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis und nur für kurze Zeit zugänglich. Die Daten werden in hochsicheren Rechenzentren in der ... mehr lesen
Unser Hinweisgeberschutz-System wurde nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO entwickelt. Ihre Daten werden dabei stets vertraulich behandelt und geschützt. Wenn Sie eine Meldung an den Hinweisempfänger abgeben handelt dieser bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der von Ihnen benannten Personen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im ... mehr lesen
Der vom Unternehmen bestimmte Hinweisempfänger, in der Regel eine unabhängige sowie objektive Person, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte oder Compliance Officer nimmt Ihren Hinweis auf, fertigt einen schriftlichen Bericht an und übermittelt diesen an die Geschäftsführung des Unternehmens. Der Hinweis wird sodann gewissenhaft nach den Vorgaben ... mehr lesen
Durch Hinweise können potentielle Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens verhindert werden. Grundsätzlich sollte jeder Regelverstoß oder Verstoß gegen geltendes Recht über das Hinweisgeberschutz-System gemeldet werden. Dazu zählen z.B. Korruption, Bestechung, Untreue, Betrug sowie Diskriminierungen und Belästigungen, Kartellverstöße, Insiderhandel, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, ... mehr lesen