Der vom Unternehmen bestimmte Hinweisempfänger, in der Regel eine unabhängige sowie objektive Person, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte oder Compliance Officer nimmt Ihren Hinweis auf, fertigt einen schriftlichen Bericht an und übermittelt diesen an die Geschäftsführung des Unternehmens. Der Hinweis wird sodann gewissenhaft nach den Vorgaben der internen Compliance-Vorfallmanagement Prozessanweisung geprüft und Ihr Unternehmen leitet – falls erforderlich – entsprechende Maßnahmen ein.