TTDSG - Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatssphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien
Am 1. Dezember 2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatssphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG) in Kraft getreten. Unter die Begrifflichkeit der Telemedien fallen z.B. Homepages und Apps. Das Gesetz tritt neben dem Anwendungsbereich der DSGVO auf und soll nicht erwünschte Zugriffe auf Informationen verhindern, die auf Tablet, Mobiltelefonen und Computern gespeichert werden.