TTDSG - Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatssphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien

Am 1. Dezember 2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatssphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG) in Kraft getreten. Unter die Begrifflichkeit der Telemedien fallen z.B. Homepages und Apps. Das Gesetz tritt neben dem Anwendungsbereich der DSGVO auf und soll nicht erwünschte Zugriffe auf Informationen verhindern, die auf Tablet, Mobiltelefonen und Computern gespeichert werden.


Übersicht TTDSG

Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Datenschutz und Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation
Kapitel 1Vertraulichkeit der Kommunikation
Kapitel 2Verkehrsdaten, Standortdaten
Kapitel 3Mitteilen ankommender Verbindungen, Rufttdsgparagraphklassenanzeige und -unterdrückung, automatische Anrufweiterschaltung
Kapitel 4Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten
Teil 3Telemediendatenschutz, Endeinrichtungen
Kapitel 1Technische und organisatorische Vorkehrungen, Verarbeitung von Daten zum Zweck des Jugendschutzes und zur Auskunftserteilung
Kapitel 2Endeinrichtungen
Teil 4Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht