Bleibe ich als Hinweisgeber jederzeit anonym?

Unser Hinweisgeberschuzt-System  gewährleistet Ihre Anonymität als Hinweisgeber und stellt sicher, dass Ihre Identität auf technischem Weg nicht zurückverfolgt werden kann. Technische Daten, die zur Übermittlung des Hinweises erforderlich sind, sind nur einem sehr eingeschränkten Personenkreis und nur für kurze Zeit zugänglich. Die  Daten werden in hochsicheren Rechenzentren in der ... mehr lesen

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Unser Hinweisgeberschutz-System wurde nach den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO entwickelt. Ihre Daten werden dabei stets vertraulich behandelt und geschützt. Wenn Sie eine Meldung an den Hinweisempfänger abgeben handelt dieser bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der von Ihnen benannten Personen als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im ... mehr lesen

Was geschieht nach einer Meldung?

Der vom Unternehmen bestimmte Hinweisempfänger, in der Regel eine unabhängige sowie objektive Person, wie z.B. der Datenschutzbeauftragte oder Compliance Officer nimmt Ihren Hinweis auf, fertigt einen schriftlichen Bericht an und übermittelt diesen an die Geschäftsführung des Unternehmens. Der Hinweis wird sodann gewissenhaft nach den Vorgaben ... mehr lesen

Was kann über das Hinweisgeberschutz-System gemeldet werden?

Durch Hinweise können potentielle Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens verhindert werden. Grundsätzlich sollte jeder Regelverstoß oder Verstoß gegen geltendes Recht über das Hinweisgeberschutz-System gemeldet werden. Dazu zählen z.B. Korruption, Bestechung, Untreue, Betrug sowie Diskriminierungen und Belästigungen, Kartellverstöße, Insiderhandel, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, ... mehr lesen

Warum ist die Abgabe eines Hinweises sinnvoll?

Durch Ihren Hinweis ermöglichen Sie dem Unternehmen, Kenntnis von möglicherweise schädigenden Verhaltensweisen zu erlangen. Potentielle Regelverstöße können durch Ihren Hinweis frühzeitig aufgedeckt werden und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens für das Unternehmen möglicherweise verhindert werden.

Wer muss die DSGVO beachten?

Die Datenschutzgrundverordnung gilt für alle Organisationen mit Sitz in der EU, welche personenbezogene Daten verarbeiten. Organisationen außerhalb der EU müssen die DSGVO immer dann einhalten, wenn sie eine Niederlassung in der EU haben oder Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Gesellschaft für Datenschutz hat 4,93 von 5 Sternen 133 Bewertungen auf ProvenExpert.com