Gibt es eine Einrichtungs- oder Grundgebühr?
Nein. Für unsere Mitarbeiterschulungen im Datenschutz erheben wir keine Einrichtungs- oder Grundgebühr. Wir rechnen ausschließlich nach tatsächlicher Teilnehmerzahl ab.
Nein. Für unsere Mitarbeiterschulungen im Datenschutz erheben wir keine Einrichtungs- oder Grundgebühr. Wir rechnen ausschließlich nach tatsächlicher Teilnehmerzahl ab.
Es ist nicht gesetzlich eindeutig geregelt, wie oft Schulungen zu Datenschutz und DSGVO erfolgen müssen. Gesetzlich geregelt ist jedoch, dass der Datenschutzbeauftragte eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter gem. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO vorzunehmen hat. Experten empfehlen eine jährliche Mitarbeiterschulung im Datenschutz.