Es ist nicht gesetzlich eindeutig geregelt, wie oft Schulungen zu Datenschutz und DSGVO erfolgen müssen. Gesetzlich geregelt ist jedoch, dass der Datenschutzbeauftragte eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter gem. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO vorzunehmen hat. Experten empfehlen eine jährliche Mitarbeiterschulung im Datenschutz.