Google Fonts Abmahnung – Was ist zu tun?

Google Fonts Abmahnung

Sie haben auch eine Google Fonts Abmahnung erhalten? Wir erhalten aktuell zahlreiche Anfragen zu Google Fonts Abmahnungen, welche betroffene Unternehmen von Abmahnanwälten erhalten. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine kostenlose Hilfestellung sowie Empfehlung an die Hand geben, wie Sie mit den Abmahnungen umgehen sollten.

Google Fonts Abmahnung erhalten? – Was nun?

Kurz und knapp lautet unsere Empfehlung:

  • Überprüfung der Webseite auf Google Fonts und die damit verbundene Einbindung (lokal bzw. statisch oder dynamisch), z.B. mit unserem Google Fonts Checker
  • ggf. Anpassung Datenschutzerklärung
  • ggf. Anpassung Cookie-Banner
  • Beseitigung der dynamischen Einbindung von Google Fonts
  • und das Schreiben zu ignorieren.

Natürlich kann diese Empfehlung eine fachanwaltliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls keinesfalls ersetzen. Sofern Sie auf der rechtlich sicheren Seite stehen möchte, sollten Sie sich datenschutzrechtliche Hilfe suchen. An dieser Stelle möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass eine Beauftragung eines Anwalts gut überlegt sein muss, da hier Kosten in Höhe von 300 – 1000 € fällig werden können.

Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?

Die Abmahnanwälte rund um Rechtsanwalt Kilian Lenard gehen taktisch klug vor, da Sie den zu zahlenden Betrag – hier 170 € – so niedrig ansetzen, dass es sich kaum lohnt einen Anwalt zu beauftragten. Oftmals liegt der Stundensatz bei einem Anwalt im Bereich des Doppelten. Schnell würden neben den 170 € ggf. noch Anwaltskosten in Höhe von ca. 500 € fällig werden. Man könnte vermuten, dass die Abmahner den Betrag bewusst so niedrig ansetzen, ganz nach dem Motto „für 170€ gehe ich nicht zum Anwalt“.

Wie gehen die Abmahner vor?

Die Abmahner verschicken im aktuellen Fall zahlreiche Serienbriefe, welche über den E-Brief der deutschen Post versendet werden. Hierbei werden die Briefe digital an die Post übermittelt. Die Post druckt die Briefe, tütet sie ein und verschickt sie letztendlich an die Abmahnungsempfänger. Das Problem hierbei: Der Versand von E-Briefen dauert gut und gerne mal ein bis zwei Wochen. In einem einfach Rechenbeispiel wird klar, das eine Zahlungsfrist dann gar nicht mehr eingehalten werden kann.

Erstellung Brief: 26.09.2022
Übergabe an E-Brief: 27.09.2022
Zahlungsfrist Ende: 11.10.2022
Posteingang beim Empfänger: 12.10.2022

Die Zahlungsfrist ist im vorliegenden Beispiel bereits schon abgelaufen. Doch was bedeutet das? Grundsätzlich spielt das den Abmahnungsempfängern in die Karten, da dass Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages (Abmahnung) dann folglich nicht mehr gilt. Fazit: Das Schreiben wird dann gegenstandslos.

Kann ich die Abmahnung ignorieren?

Tendenziell, ja. Aufgrund der Masse der Abmahnungen ist es eher unwahrscheinlich, dass die behaupteten Ansprüche auf Unterlassung bzw. auf Zahlung von Schadensersatz tatsächlich weiter verfolgt werden. Die damit verbundene Kosten und Aufwände für den Abmahnanwalt wären enorm.

Die Abmahnenden spekulieren viel mehr auf eine geringe Quote von Zahlern, die es aber doch in sich haben kann. Nehmen wir nur an das von 100 Empfängern nur 10 zahlen, sind das dennoch 1700 €. Ein netter Tagessatz.

Bringen Sie den Mut auf das Schreiben zu ignorieren. Sollten Sie im Nachgang ein weiteres Schreiben oder sogar einen Mahnbescheid erhalten, können Sie immer noch einen Anwalt zu Rate ziehen.

LG Baden-Baden erlässt einstweilige Verfügung gegen Google Fonts Abmahnung

Der Kollege RA Arno Lampmann, von der Kanzlei LHR hat kürzlich beim LG Baden-Baden eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen Martin Ismail erwirkt. Martin Ismail ist die angeblich geschädigte Person, welche vom Rechtanwalt Kilian Lenard vertreten wird.

Das LG Baden-Baden bejahte den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Mandantin des Kollegen Lampmann. Dadurch ist es Martin Ismail (ab Zustellung der einstweiligen Verfügung) verboten, einen Partnerbetrieb der Mandantin im Zusammenhang von Google Fonts zu kontaktieren.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € bzw. Ordnungshaft (LG Baden-Baden, Beschluss v. 11.10.2022, Az. 3 O 277/22).

Der Beschluss befindet sich aktuell wohl noch in der Zustellung. Weiterhin hat das Gericht den Beschluss ohne Anhörung der Gegenseite erlassen. Daher ist der Beschluss zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bestands- bzw. rechtskräftig.

Musterschreiben Google Fonts Abmahnung

Falls Sie doch auf die Abmahnung reagieren möchte, können Sie eines von den Kollegen bereitgestellten Muster nutzen. Das Schreiben können Sie kostenlos nutzen. Wir möchte jedoch darauf hinweisen, dass dieses Muster sich um keine Rechtsberatung unter Ausschluss jeglicher Haftung handelt.

[Ihr Schreiben/Ihre E-Mail] vom [Datum einsetzen]

[Ggf. Aktenzeichen einsetzen]

Sehr [geehrte/r Herr/Frau Name],

Ihr Schreiben vom [Datum des Schreibens] habe ich am [Datum des Eingangs] erhalten. Dieses Schreiben wirft mir jedoch erhebliche Zweifel an Ernsthaftigkeit auf. Daraufhin habe ich mich über den Anlass der Schreibens intensiv informiert. Im Ergebnis zeigt sich mir das Bild von einer Vielzahl parallel ausgesprochener Zahlungsforderungen, welche der an mich gestellten gleichen. Dies zeugt von einem absichtlichen und systematischen sowie von einem rechtswidrigen, allein auf die Schaffung finanzieller Vorteile durch absichtliches Aufsuchen von Webseiten und Mitteilung der betreffenden IP-Adressen ausgelegtes Verfahren.

Wir bestreiten den behaupteten Besuch unserer Webseite und bestreiten die Beweiskraft der von Ihnen behaupteten technischen Daten. Ferner liegt aus meiner Sicht ein missbräuchliches Verhalten vor, das alleine darauf ausgelegt ist, die Empfänger zu einer schnellen Zahlung zu veranlassen und sie von der Einholung eines Rechtsrats abzuhalten.

Unabhängig davon liegt kein Schaden vor, da Sie nichts substanzielles zu dessen Begründung vorgetragen haben, was für eine objektiv nachvollziehbare, erheblich spürbare soziale oder persönliche Benachteiligung sprechen würde. Diesbezüglich sind die vorgebrachten persönlichen Befindlichkeiten nicht ausreichend und mithin nicht relevant. Hierzu verweise ich auf die ständige Rechtsprechung und maßgebliche, laufende EuGH-Verfahren.

[Im Fall einer negativen Auskunft: Ausgehend von den mitgeteilten Informationen, habe ich, bis auf diesen Vorgang keine in meinem Verantwortungsbereich gespeicherten personenbezogen Daten zu Ihrer Person gespeichert.]

[Im Fall einer fehlenden Vollmacht eines Anwalts: Im Hinblick auf die beantragte Auskunft habe ich im vorliegenden Fall entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berechtigte Zweifel an der Identität des Anspruchsstellers. Allein die bloße Nennung eines Namens einer angeblichen Mandantschaft reicht für die hinreichende Identifizierung des Anspruchsberechtigten nicht aus und birgt vielmehr ein hohes Risiko der Gefährdung von Rechten tatsächlich betroffener Personen in sich. Daher bitte ich Sie um die Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht für Ihre Mandantschaft, aus der sich die Berechtigung zur Geltendmachung der Auskunftsrechte Ihrer Mandantschaft ergibt.]

[Im Fall der Auskunft auf Grundlage einer IP-Adresse: Im Hinblick auf die IP-Adresse bestehen berechtigte Zweifel, ob diese IP-Adresse einen Bezug zu Ihrer Person aufweist. Ich bitte Sie daher um einen sachgerechten Nachweis mittels geeigneter Beweismittel, dass diese IP-Adresse zu Ihnen gehört.

Im Hinblick auf die Auskunft stehe ich mit einer solchen der betroffenen Person selbstverständlich zur Verfügung. Sollten meinerseits Sachverhaltspunkte aus Ihrer Sicht nicht hinreichend oder nicht berücksichtigt worden sein, bitte ich um einen Hinweis.

Ich behalte mir vor das Nichtbestehen der geltend gemachten Forderungen gerichtlich geltend zu machen, sofern diese von Ihnen nicht zurückgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Google Fonts datenschutzkonform einbinden

1. Schritt:

Google Fonts via https://fonts.google.com/ im TTF-Format herunterladen.

Google Fonts EinbindungGoogle Fonts Einbindung

2. Schritt:

TTF in WOFF2 umwandeln. Zum Umwandeln können kostenfreie Web-Services genutzt werden wie z.B. Cloudconvert.

3. Schritt

WOFF2-Dateien auf den eigenen Server via FTP-Programm (z.B. Filezilla) oder Backend-Upload in den Schriftartenordner hochladen.

4. Schritt

Einbindung der lokal hochgeladenen Schriftart aus Schritt 3 per CSS in die Webseite einbinden.