Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt.
Das Gesetz regelt den Schutz natürlicher Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen Richtlinien bzw. geltendes Recht erlangt haben und diese an die internen oder externen Meldestellen weitergeben (Hinweisempfänger). Dies bezieht Arbeitnehmende, Beamte, Selbstständige, Gesellschafter, Praktikanten, Freiwillige, Mitarbeitende von Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet, mit ein.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Whistleblowern und Hinweisgebern.
Die Bundesregierung hat am 27. Juli 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet wird. Nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung wird der Entwurf an den Deutschen Bundestag weitergeleitet, wo das Gesetzgebungsverfahren mit Beratungen in den Ausschüssen fortgesetzt wird.
Das Gesetz könnte dann nach der Sommerpause im September verkündet werden und drei Monate später, voraussichtlich im Dezember 2022, in Kraft treten.