Benennung KI Beauftragter

Benennung KI-Beauftragter

Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) bringt neue Anforderungen für Unternehmen mit sich, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen oder entwickeln. Ein zentraler Aspekt ist die Empfehlung zur Benennung eines KI-Beauftragten (AI Officer), insbesondere für Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme verwenden. Obwohl derzeit keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird die Einrichtung einer solchen Rolle dringend empfohlen.

Was ist ein KI-Beauftragter (AI Officer)? – Aufgaben und Verantwortung

Ein KI-Beauftragter ist eine verantwortliche Person im Unternehmen, die sicherstellt, dass der Einsatz von KI-Systemen den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Zu den Aufgaben gehören:​

  • Überwachung der KI-Compliance gemäß KI-VO und anderen relevanten Gesetzen.
  • Beratung bei der Entwicklung und Implementierung von KI-Systemen.
  • Sicherstellung der menschlichen Aufsicht über KI-Systeme.
  • Koordination mit Datenschutz-, IT-Sicherheits- und Compliance-Abteilungen.
  • Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern.​

Diese Rolle ist vergleichbar mit der eines Datenschutzbeauftragten, jedoch mit Fokus auf KI.

Warum ist die Benennung eines KI-Beauftragten sinnvoll?

Obwohl die KI-VO derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines KI-Beauftragten vorsieht, gibt es mehrere Gründe, warum Unternehmen diese Rolle einführen sollten:​

  1. Steigerung der KI-Kompetenz im Unternehmen: Gemäß Art. 4 KI-VO müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen. Ein KI-Beauftragter kann durch Schulungen und kontinuierliche Evaluierung von KI-Systemen dazu beitragen, diese Kompetenz aufzubauen.
  2. Wachsende Bedeutung von KI in Unternehmen: Mit dem zunehmenden Einsatz von KI steigen auch die Anforderungen an die Governance solcher Systeme. Ein KI-Beauftragter kann aus rechtlicher und technischer Sicht Systeme schon im Auswahlprozess prüfen und wichtige Beratung bei der Einführung und dem Einsatz von KI im Unternehmen leisten.
  3. Schließen von Kompetenzlücken: Häufig fehlt in Unternehmen das interne Know-how, um KI aus technischer und rechtlicher Perspektive umfassend zu beurteilen. Ein KI-Beauftragter schließt diese Lücke, indem er sicherstellt, dass die eingesetzten Systeme nicht nur funktional, sondern auch rechtlich konform sind.
  4. Erfüllung von Compliance-Anforderungen: Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird zunehmend komplexer. Ein KI-Beauftragter kann dabei helfen, die Einhaltung der KI-VO sicherzustellen, Transparenz zu gewährleisten und Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

✅ Kostenlose Mustervorlage: Benennungsurkunde für den KI-Beauftragten

Um Unternehmen den Einstieg zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine kostenlose Muster-Bestellungsurkunde zur Benennung eines KI-Beauftragten zur Verfügung. Die Vorlage entspricht bereits den Anforderungen der KI-Verordnung und enthält:

  • Formale Bestellungsurkunde
  • Rechte und Pflichten gemäß KI-VO
  • Detailliertes Leistungsverzeichnis
  • Regelungen zu Widerruf, Laufzeit und Dokumentation

📥 Jetzt kostenlos herunterladen: Benennungsurkunde KI-Beauftragter – Mustervorlage (PDF)

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Unser DEKRA KI-Beauftragten Seminar vermittelt Ihnen das komplette Know-how, um:

  • die KI-VO von A bis Z zu verstehen, juristisch sowie auch technisch
  • KI-Risiken strukturiert zu identifizieren und zu bewerten,
  • Ethikrichtlinien und regulatorische Anforderungen einzuhalten,
  • Audits vorzubereiten und Zertifizierungsprozesse zu begleiten.

Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme ein anerkannter DEKRA-Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation.

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Fazit Benennung KI Beauftragter: Frühzeitig handeln lohnt sich

Auch wenn die vollständige Anwendbarkeit der KI-Verordnung noch bevorsteht, ist frühzeitiges Handeln ratsam. Die Bestellung eines KI-Beauftragten ist nicht nur ein formaler Schritt, sondern ein wichtiges Signal für Verantwortungsbewusstsein, Risikomanagement und Vertrauen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz.​

Bei Fragen zur Rolle des KI-Beauftragten, zur Integration in Ihre Organisation oder zur Risikobewertung Ihres Systems unterstützen wir Sie gerne.