KI Kompetenz

KI Kompetenz: Was Unternehmen jetzt wissen und umsetzen müssen

Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) stellt Unternehmen vor große Herausforderungen – und eröffnet gleichzeitig neue Chancen. Doch mit der Einführung der EU-KI-Verordnung (AI Act) stehen Unternehmen vor der Aufgabe, nicht nur die technologischen Aspekte von KI zu verstehen, sondern auch regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Hierbei spielt die sogenannte „KI-Kompetenz“ eine Schlüsselrolle. Doch was bedeutet das genau? Und wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie sowohl technologisch als auch rechtlich auf der Höhe der Zeit sind?

Warum KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz umfasst alle Fähigkeiten und Kenntnisse, die notwendig sind, um Künstliche Intelligenz in einem Unternehmen effektiv einzusetzen, zu bewerten und zu steuern. Dies beinhaltet nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein tiefes Verständnis für ethische, rechtliche und organisatorische Aspekte.

Unternehmen müssen in der Lage sein, die Chancen und Risiken von KI-Anwendungen abzuwägen, deren Einsatzbereiche zu definieren und mögliche Auswirkungen auf Mitarbeitende, Kunden und Gesellschaft zu berücksichtigen. Dabei gilt: Nicht nur IT-Experten, sondern auch Führungskräfte und Mitarbeiter in anderen Abteilungen sollten ein grundlegendes Verständnis für KI entwickeln.

Abgeleitet wird dies aus Art. 4 KI-VO. Jede Organisation, welche KI im Einsatz hat muss sicherstellen, dass das Personal die entsprechende Kompetenz mitbringen muss.

„Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (…)“ – vgl. Art. 4 KI-VO.

Auch Unternehmen, die keine KI-Systeme entwickeln oder vertreiben, sollten aufmerksam werden. Denn man wird schneller zum Betreiber, als man denkt: Sobald eine natürliche oder juristische Person ein KI-System im beruflichen Kontext eigenverantwortlich nutzt, gilt sie gemäß Art. 3 Nr. 4 der KI-VO als Betreiber und unterliegt somit den Regelungen des Artikels 4 KI-VO.

Was versteht man unter KI-Kompetenz?

Doch wie wird KI-Kompetenz überhaupt definiert? Art. 3 Nr. 56 KI-VO gibt uns hierzu die Antwort:

„KI‑Kompetenz“ die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es Anbietern, Betreibern und Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Verordnung ermöglichen, KI‑Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Wie erlangt man die KI-Kompetenz?

Eine genaue Beschreibung, wann eine KI-Kompetenz vorliegt, kann man der KI-VO nicht direkt entnehmen. Fest steht jedoch, dass innerhalb eines Unternehmens, welches KI-Systeme einsetzt, eine Kompetenz in „ausreichendem Maß“ vorhanden sein soll. (vgl. Art. 4 KI-VO).

Zum Glück hilft ein Blick in die Erwägungsgründe der KI-Verordnung. Erwägungsgrund 20 der KI-VO spricht unter anderem davon, dass eine KI Kompetenz existiert soll, um die notwendige Einhaltung und Umsetzung der KI-VO sicherstellen zu können, so dass fundierte Entscheidungen über künstliche Intelligenz getroffen werden können.

Um den größtmöglichen Nutzen aus KI‑Systemen zu ziehen und gleichzeitig die Grundrechte, Gesundheit und Sicherheit zu wahren und eine demokratische Kontrolle zu ermöglichen, sollte die KI‑Kompetenz Anbieter, Betreiber und betroffene Personen mit den notwendigen Konzepten ausstatten, um fundierte Entscheidungen über KI‑Systeme zu treffen.

Weiterhin stellt ErwG 20 klar, wie die EU-Kommission die KI-Kompetenz positiv in das Schaufenster stellen möchte:

Ein Europäisches Gremium für Künstliche Intelligenz (im Folgenden „KI‑Gremium“) sollte die Kommission dabei unterstützen, KI‑Kompetenzinstrumente sowie die Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Vorteile, Risiken, Schutzmaßnahmen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung von KI‑Systeme zu fördern. In Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Ausarbeitung freiwilliger Verhaltenskodizes erleichtern, um die KI‑Kompetenz von Personen, die mit der Entwicklung, dem Betrieb und der Verwendung von KI befasst sind, zu fördern.

Es ist also nur eine Frage der Zeit, dass Unternehmen entsprechende Empfehlungen bzgl. der KI-Kompetenz sowie der Pflichten aus Art. 4 KI-VO an die Hand bekommen.

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Warum ist KI-Kompetenz jetzt so wichtig?

Die Anforderungen der EU-KI-Verordnung machen deutlich, dass Unternehmen nicht nur technologische Innovationen vorantreiben, sondern auch ihre interne Expertise in KI-Fragen stärken müssen. Ohne ausreichende Kompetenz können Unternehmen die neuen Regelungen nicht umsetzen – und riskieren damit empfindliche Strafen sowie einen Reputationsverlust.

Auf die Empfehlungen seitens der EU-Kommission zu warten, empfehlen wir nicht, da der Art. 4 KI-VO bereits ab dem 02.02.2025 Geltung entfaltet (vgl. Art. 113 Abs. 2 KI-VO) und es aktuell nicht abzusehen ist, dass die Empfehlungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen.

Doch es geht nicht nur um Compliance. KI-Kompetenz ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die Künstliche Intelligenz gezielt und verantwortungsvoll einsetzen, können ihre Effizienz steigern, innovative Geschäftsmodelle entwickeln und sich so langfristig am Markt behaupten.

Wie können Unternehmen KI-Kompetenz aufbauen?

Der Aufbau von KI-Kompetenz sollte auf mehreren Ebenen erfolgen:

  • Mitarbeiterschulungen: Schulungsprogramme sollten nicht nur IT-Spezialisten, sondern auch Mitarbeitende in anderen Abteilungen einbinden, um ein breites Verständnis für KI zu schaffen.
  • Führungskräfte sensibilisieren: Entscheider müssen nicht nur die strategischen Chancen von KI erkennen, sondern auch ihre Risiken und regulatorischen Anforderungen verstehen.
  • Partnerschaften nutzen: Der Austausch mit externen Experten, Forschungseinrichtungen und spezialisierten Beratungsunternehmen kann wertvolles Wissen in die Organisation bringen.
  • Interne Prozesse anpassen: Unternehmen sollten interne Prozesse und Richtlinien etablieren, die den Umgang mit KI-Anwendungen klar regeln – von der Entwicklung über den Einsatz bis hin zur Überwachung.
  • Benennung KI-Beauftragter bzw. AI-Officer: Unternehmen sollten mindestens einen zentralen Ansprechpartner als Anlaufstelle für die Beurteilung von KI-Systemen benennen, welcher auf die regulatorischen Vorgaben der KI-VO hinweist und die Vorgaben dann begleitend umsetzen kann.

Fazit – Handeln statt Abwarten

Die Einführung der EU-KI-Verordnung macht deutlich, dass KI nicht mehr nur ein Zukunftsthema ist, sondern eine Kernkompetenz, die Unternehmen heute entwickeln müssen. Dabei geht es nicht nur um die Erfüllung regulatorischer Anforderungen, sondern auch um die Chance, durch gezielten und verantwortungsvollen Einsatz von KI Innovationen voranzutreiben.

Unternehmen, die frühzeitig in den Aufbau von KI-Kompetenz investieren, sichern sich nicht nur einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz, sondern stärken auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Jetzt ist die Zeit, aktiv zu werden – bevor der Wettbewerb die Nase vorn hat und gesetzliche Lücken entstehen.

Aufgrund der hohen Sanktionen der KI-VO sollte eine Risikoanalyse vorgenommen werden, ob die KI-Ausbildung einer oder mehrerer Beschäftigten sinnvoll ist. Unsere Empfehlung: Ein ganz klares: Ja!