Grundsätzlich sind alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitende verpflichtet ein sicheres Hinweisgeberschutz-System einzuführen.

Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben eine Übergangszeit bis zum 17. Dezember 2023. Unternehmen ab 250 Mitarbeitende sowie öffentliche Stellen, wie z.B. Kommunen, etc. müssen bereits schon ein Hinweisgeberschutz-System eingeführt haben.

Unternehmen, die der Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.