Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist als Artikelgesetz ausgestaltet. Ein Artikelgesetz – auch Mantelgesetz oder Omnibusgesetz – bezeichnet ein Gesetzgebungsverfahren, in dem mehrere Gesetze gleichzeitig erlassen, geändert oder aufgehoben werden. Es ist in einzelne Artikel gegliedert, wobei jeder Artikel ein eigenes Gesetz ändert oder neu fasst. Solche Artikelgesetze werden genutzt, wenn beispielsweise eine europäische Vorgabe (wie die NIS-2-Richtlinie) eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsbereiche gleichzeitig betrifft.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ändert daher nicht nur das BSIG, sondern auch weitere Fachgesetze, z. B. im Telekommunikations-, Energie- oder Sozialversicherungsrecht. Es dient damit als gesetzgeberischer „Mantel“, der alle notwendigen Anpassungen an der deutschen Rechtsordnung bündelt, um die EU-Richtlinie vollständig umzusetzen.
Demgegenüber ist das BSIG (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ein Einzelgesetz, das eigenständig die Aufgaben des BSI, die Anforderungen an die Informationssicherheit und künftig die Pflichten besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen regelt. Das BSIG ist damit ein in sich geschlossenes Stammgesetz, während das NIS-2-Umsetzungsgesetz als Artikelgesetz nur die Änderungen an diesem Stammgesetz (und weiteren Gesetzen) vornimmt.












