Die Schulungspflicht gilt für jede natürliche Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer besonders wichtigen Einrichtung oder wichtigen Einrichtung berufen ist. Ziel ist es, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung über ausreichende Kenntnisse im Bereich Cybersicherheit verfügt, um seiner Verantwortung nachkommen zu können.












