Das BSIG sieht vor, dass Geschäftsleitungen regelmäßig an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gibt keine Intervalle zur Durchführung vor, aber in der Gesetzesbegründung ist eine Orientierung enthalten, wie oft Schulungen mindestens durchgeführt werden müssen. Schulungen im Sinne des NIS-2-Umsetzungsgesetzes sollten innerhalb von drei Jahren über eine Dauer von mindestens 4 Stunden durchgeführt werden. Sie finden das passende Seminar hier.