Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes verlängert sich der Nachweiszyklus von zwei auf drei Jahre. Betreiber kritischer Anlagen wurden vom BSI am 08.12.2025 über die hier registrierten Ansprechpersonen individuell über ihre Nachweisfristen nach neuer Rechtslage informiert. Das vom BSI mitgeteilte neue Nachweisdatum ersetzt grundsätzlich das Datum für den nächsten regelmäßigen Nachweis. Es berührt jedoch keine bestehenden Anordnungen oder noch ausstehende Nachweiserbringungen auf Nachweistermine vor dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 06.12.2025. Es ist zudem eine Übergangsfrist vorgesehen.
Sofern Sie nach bisheriger Gesetzeslage innerhalb der nächsten 12 Monate nach Inkrafttreten nachweispflichtig waren, steht es Ihnen frei, alternativ zum ursprünglichen Nachweisdatum einzureichen, z. B. wenn die KRITIS-Prüfung bereits durchgeführt oder beauftragt wurde.












