Fortbildung für Datenschutzbeauftragte – DEKRA Rezertifizierung
Mit diesem Seminar DEKRA Rezertifizierung – Fortbildung für Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzauditoren bieten wir Ihnen die perfekte Möglichkeit an, um Ihr bereits erlangtes Wissen im Datenschutz zu erweitern sowie sich rezertifizieren zu lassen. Weiterhin erhalten Sie mit der Teilnahme an der Fortbildung für Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzauditoren die Möglichkeit mit Gleichgesinnten und Experten zu diskutieren und die Erfahrungen aus der Praxis auszutauschen.
Themenschwerpunkte der Weiterbildung sind insbesondere:
- Aktuelle Bußgelder
- Aktuelle Rechtsprechung
- Datenschutz & Marketing
- Beschäftigtendatenschutz
- Drittlandstransfer
- Erfahrungen aus der Praxis sowie Umsetzungsmaßnahmen
- Hinweise der Aufsichtsbehörden
DEKRA Rezertifizierung – Fachkraft für Datenschutz – Datenschutzauditor
Datenschutzbeauftragte und auch Datenschutzauditoren müssen im Rahmen ihrer Aufgaben immer die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. DEKRA-zertifizierte Fachkräfte für Datenschutz sowie Datenschutzauditoren sind zudem alle drei Jahre zu einer Rezertifizierung verpflichtet. Nach der Teilnahme an unserem Seminar sind Sie auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und weisen schließlich eine der drei erforderlichen Fortbildungen für die optionale Rezertifizierung bei der DEKRA nach.
Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen zur DEKRA-Rezertifizierung „Fachkraft für Datenschutz“ sowie des Datenschutzauditors. Die aktuellen Bedingungen zur DEKRA Rezertifizierung finden Sie hier. Für eine Rezertifizierung müssen Sie sich innerhalb 3 Jahren insgesamt 24 Stunden (UE) fortbilden.
Die DEKRA verlangt zur Verlängerung der Zertifizierung „Fachkraft für Datenschutz“ mindestens drei Tage Fortbildung. Die Rezertifizierung des Datenschutzauditors kann durch die Teilnahme an einem Datenschutz-Fortbildungsseminars (8 Stunden) sowie mit dem Nachweis von mindestens 3 Datenschutz-Audits (intern oder extern) mit mindestens 3 Audittagen vor Ort erlangt werden. Hierzu absolvieren Sie das Seminar „Fortbildung für Datenschutzbeauftragte“ mind. 3 x bzw. 1 x im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit (3 Jahre).
Teilnahmezertifikat
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar „Fortbildung für Datenschutzbeauftragte“ erhalten einen Nachweis über die Weiterbildung im Datenschutz, welchen Sie zur Rezertifizierung Ihres DEKRA-Zertifkates „Fachkraft für Datenschutz“ oder Datenschutzauditor nutzen können. Unser Teilnahmezertifikat ist von der DEKRA offiziell anerkannt. Selbstverständlich können Sie den Schulungsnachweis auch für Rezertifizierungen bei anderen Zertifikatsanbietern, wie z.B. beim TÜV, Bitkom, etc. verwenden.
Antrag DEKRA Rezertifizierung – Fachkraft für Datenschutz – Datenschutzauditor
In der Regel erhalten Sie von der DEKRA vor dem Ablauf des Zertifikates „Fachkraft für Datenschutz“ oder Datenschutzauditor eine Erinnerungsmail, dass das Zertifikat die Gültigkeit demnächst verliert. Mit dem Ablauf des Zertifikates endet auch das Recht zur Verwendung des Zertifikates sowie der DEKRA Siegel. Die Rezertifizierung sollte im Idealfall am besten noch vor dem Ablauf, jedoch spätestens bis zu 3 Monaten nach Ablauf des aktuell gültigen Zertifikates bei der DEKRA, beantragt werden.
Die Rezertifizierung erfolgt anhand einer Dokumentenüberprüfung, im Sinne eines Nachweises der geforderten Unterrichtsstunden und Weiterbildung im Datenschutz. Den DEKRA Antrag auf Rezertifizierung können Sie hier downloaden.
Eine weitere schriftliche Prüfung muss nicht mehr absolviert werden.
Nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben und die entsprechenden Schulungsnachweise, in Form von Teilnahmezertifikaten, vorliegen haben, können Sie die Dokumente bei der DEKRA über folgenden Link hochladen. Gerne unterstützen wir Sie als offizieller DEKRA-Kooperationspartner hierbei. Sprechen Sie uns gerne an. Nähere Informationen finden Sie in der Prüfungs- und Zertifizierungsordnung (PZO) der DEKRA unter Punkt 8 und Punkt 10.
Ablauf der DEKRA Rezertifizierung
Preise & Kosten Fortbildung Datenschutz
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