Kostenloses Erstberatung zum HinSchG

Am 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) final in Kraft getreten.

Die Umsetzungsfrist für Organisationen bis zu 249 Beschäftigten, eine interne Meldestelle zu implementieren, endete am 17. Dezember 2023. Für Organisationen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht bereits seit Inkrafttreten.

Wer keine interne Meldestelle betreibt oder Fehler in der Umsetzung begeht, riskiert hohe Sanktionen von bis zu 50.000 EUR bzw. nach OWiG bis zu 500.000 EUR.

In unserer kostenlosen Erstberatung möchten wir Ihnen einen konkreten Handlungsleitfaden und die wichtigsten Punkte des HinSchG mit auf den Weg geben, so dass Sie für die Implementierung einer internen Meldestelle, z.B. mit unserem Hinweisgeberschutzsystem bestens vorbereitet sind.

Im Anschluss stehen wir Ihnen für etwaige Fragen gerne zur Verfügung.