Datenschutz in Behörden
Datenschutz in Behörden – Kaum eine Stelle sammelt so viele personenbezogene Daten wie öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Name, Wohnort, Adresse, Besitztümer, begangene Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten. Die Liste der Informationen über Sie, welche sich in öffentlicher Hand befinden, ist erschreckend lang. Diese personenbezogenen Daten müssen gemäß Bundesdatenschutzgesetz gut geschützt werden. In diesem Seminar lernen Sie, welchen Bestimmungen behördlicher Datenschutz unterworfen ist und welche Rolle der Datenschutz spielt.
Landesdatenschutzrecht
Während sich der Großteil der privatwirtschaftlichen Unternehmen maßgeblich auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konzentrieren, liegt der Fokus beim Datenschutz im öffentlichen Dienst oder anderen öffentlichen Stellen auch auf den Landesdatenschutzgesetzen (LDSG).
Die Vorgaben der Landesdatenschutzgesetze richten sich primär an öffentliche Stellen und Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Durch die Öffnungsklauseln der DSGVO bekommen nationale Gesetzgeber die Möglichkeit, weitere spezifische Regelungen zum Datenschutz für die öffentliche Verwaltung vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund stellen wir in dem Seminar einige Unterschiede vor, als Ratgeber für die Umsetzung des Datenschutzes im öffentlichen Dienst.
Übersicht der Landesdatenschutzgesetze nach Bundesland
- Bayern: BayDSG
- Brandenburg: BbgDSG
- Berlin: BlnDSG
- Bremen: BremDSGVOAG
- Sachsen-Anhalt: DSAG LSA
- Mecklenburg-Vorpommern: DSG M-V
- Nordrhein-Westfalen: DSG NRW
- Hessen: HDSIG
- Hamburg: HmbDSG
- Baden-Württemberg: LDSG (BW)
- Rheinland-Pfalz: LDSG (RLP)
- Niedersachsen: NDSG
- Sachsen: SächsDSDG
- Saarland: SDSG
- Thüringen: ThürDSG
Teilnahmezertifikat – DEKRA Rezertifizierung
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar „Datenschutz in Behörden“ erhalten einen Nachweis über die Weiterbildung im Datenschutz, welchen Sie zur Rezertifizierung Ihres DEKRA-Zertifkates „Fachkraft für Datenschutz“ nutzen können. Unser Teilnahmezertifikat ist von der DEKRA offiziell anerkannt. Selbstverständlich können Sie den Schulungsnachweis auch für Rezertifizierungen bei anderen Zertifikatsanbietern, wie z.B. beim TÜV, verwenden.
Zusammenfassung
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Praxisnahe Anwendungsbeispiele – Datenschutz in Behörden
Im Praxisteil des Seminars zeigen wir Ihnen, wie der Datenschutz innerhalb von Behörden und öffentlichen Stellen geregelt werden muss.
Für die Erstellung von Reisepässen, die Berechnung der Steuern oder die Bewilligung von Sozialleistungen benötigen Behörden eine Vielzahl an Informationen. Das Abfragen und Verarbeiten solche sensibler Daten ist allerdings nur erlaubt, wenn dafür eine Notwendigkeit besteht.
Ferner muss der Datenschutz in den Behörden selbst korrekt umgesetzt werden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Mitarbeiter auf das Datengeheimnis verpflichtet werden und allgemein für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert werden müssen. Je nach Art von Behörde oder Amt bestimmt der Datenschutz zudem, dass nicht mal intern jeder Mitarbeiter alle Daten einsehen kann.
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